White Sparrow
für kleine und mittlere Unternehmen bis 249 MA

Mit dem White Sparrow Hinweisgebersystem setzen kleine und mittlere Unternehmen die Vorgaben des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (EU-Whistleblower-Richtlinie) preiswert, bequem und rechtssicher um.

 

Meldekanäle in sicherer Umgebung und leicht zu bedienende Abläufe machen die Umsetzung bequem und komfortabel.

 

Der rechtliche Grundsatz der Vertraulichkeit und des Schutzes vor Repressalien für eine hinweisgebende Person sowie für vorfallbeteiligte Personen wird mit White Sparrow garantiert. Die MKM Compliance als Initiator des Hinweisgebersystems bringt mit Rechtsanwälten und Softwareentwicklern Kompetenz und Maß für den Mittelstand mit.

 

Für kleine und mittlere Unternehmen bis 249 MA kommt ab

17. Dezember 2023 die verbindliche Pflicht zum Vorhalten einer internen Meldestelle.

 

Die Kernaufgaben, bei kleinen und mittleren Unternehmen, lassen es kaum zu, wertvolle Ressourcen für zusätzliche Pflichtaufgaben abzustellen.

 

Nutzen Sie die rechtssichere, intuitiv anwendbare Hinweisgeberplattform White Sparrow, um Ihren Mitarbeitenden oder auch Ihren Kunden und Lieferanten entsprechende Meldungen – auch anonym - zu Fehlverhalten und Missständen im Unternehmen zu ermöglichen. Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien können bequem und mit minimalem Aufwand geschützt und vertraulich gemeldet werden.

 

Somit besteht die Chance, Schaden vom Unternehmen abzuwenden und gleichzeitig sorgen Sie für eine transparente, auf Respekt und Integrität ausgerichtete Unternehmenskultur.

 

Testen Sie White Sparrow kostenfrei und unverbindlich!

JETZT HANDELN & GRATIS TESTEN

 

Für kleine und mittlere Unternehmen stellen wir die Plattform zu fairen, preisgünstigen Konditionen zur Verfügung.

Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

Alle Informationen zu den Themen finden Sie natürlich auch in unseren FAQ.

ANRUFEN E-MAIL
sicher und leicht zu bedienen
inklusive rechtlicher Beratung
anonyme Zwei-Wege-Kommunikation
europaweit
rechtskonform

Vorteile unseres Hinweisgebersystems

Herausragende Features
Die besten Eigenschaften unseres Hinweisgebersystems:

Mehr als nur ein Hinweisgebersystem...

White Sparrow ist mehr als nur ein Hinweisgebersystem – zusammen mit den Rechtsanwälten und Datenschützern der MKM LEGAL begleiten wir Sie bei jedem Schritt bis hin zu einem perfekten Hinweisgebermanagementsystem in Ihrem Unternehmen. Unsere Meldeplattform können Sie für weitere, internationale Rechtsakte, die eine Meldeplattform benötigen einsetzen, dies sind z.B. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG); Bribery Act, Modern Slavery Act oder FCPA.

Hinweisgeberplattform + Rechtsanwalt im Paket

Compliance-Beratung direkt Beachten Sie unser Paket von Hinweisgeberplattform mit anwaltlicher Erstprüfung* der Hinweise hier unten: Buchen Sie Rechtssicherheit von der ersten Minute an.

Moderne Software und hohe Sicherheit

Unsere Plattform wurde aus hochsicherer Bankensoftware in Deutschland entwickelt. Saubere Datentrennung, hohe Performance, Verschlüsselung und ein dezidiertes Rollen- und Rechtekonzept ermöglichen eine sichere und datenschutzkonforme Handhabung aller eingehenden Hinweise auch für große Unternehmensgruppen, gehostet im deutschen Rechenzentrum.

 

Top-aktuelle Zertifizierungen unseres Rechenzentrums z.B. nach DIN ISO 27001/2, BSI Grundschutz, DAkkS, KRITIS, TÜV-IT Level 4 sind zusammen mit Konformität nach DSGVO selbstverständlich.

Sicher

International und national angepasst

Unser Hinweisgebersystem ist international und in vielen Sprachen verfügbar. Dennoch bilden wir nationale, rechtliche Besonderheiten der EU-Länder ab.

Der Hinweisgeber gelangt zur Abgabe seines Hinweises immer in eine Umgebung, die den rechtlichen Anforderungen desjenigen Landes entspricht, in dem das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat. 

Unser White Sparrow Hinweisgebersystem wird nach und nach in immer mehr Sprachen zur Verfügung stehen derzeit stehen sieben Sprachen zur Verfügung.

Sprachkanal

Online oder per E-Mail Hinweise empfangen kann jeder – wir natürlich auch!

Als einer der wenigen Anbieter am Markt bieten wir mit unserem Sprachkanal einen Rundum-Sorglos-Service an: Die Möglichkeit, durch einen Anruf sprachgesteuert einen Hinweis zu hinterlassen, haben wir für Sie eingerichtet.

Mit uns bleiben Sie auf allen Kanälen offen!

1 / 5

Wählen Sie das Komfortlevel für Ihr Unternehmen

Empfohlen

White Sparrow

Das Hinweisgebersystem mit allen Features, um ein rechtskonformes Hinweisgebermanagement im Unternehmen aufsetzen zu können. Für die Buchung einer Plattform machen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.




59,00 €

pro Monat bis 249 MA

ANGEBOT ANFORDERN
  • Beliebig viele Benutzer

  • Alle verfügbaren Sprachen

  • Anonyme Zwei-Wege-Kommunikation

  • Verschlüsselte Wege

  • DSGVO konform

  • Individuelles Design

  • Made & Hosted in Germany

  • Einweisung in die Plattform

Empfohlen

Legal Sparrow

Hinweisgebersystem & Rechtsanwalt: Komfortable und vertrauensvolle Ausgestaltung des Hinweisgebermanagements inkl. Hinweisgebersystem und einer Ersteinschätzung des eingehenden Hinweises durch einen Rechtsanwalt.*



159,00 €

pro Monat bis 249 MA

ANGEBOT ANFORDERN
  • White Sparrow Plattform inkl. aller Features plus:
  • Einschätzung durch einen Rechtsanwalt inkl. Handlungsempfehlung*

Empfohlen

Compliance

Mit MKM LEGAL haben Sie den schnellen Draht zu professionellen Tools, Rechtsanwälten- und Datenschutzberatern. Unsere Spezialisten stellen sicher, dass Sie bei der Bearbeitung von schwierigen Fällen nicht allein gelassen werden. Buchen Sie individuelle Leistungen nach Ihrem konkreten Bedarf.


auf Anfrage

für kleine und mittlere Unternehmen

ANGEBOT ANFORDERN
  • Erstprüfung eingehender Hinweise und Hinweisbewertung durch Rechtsanwälte*
  • Handlungsempfehlungen für Folgemaßnahmen
  • Reporting
  • Fachkundeschulung Ihres Compliance-Teams
  • Rechtliche Beratung u.a. bei datenschutz-rechtlichen Themen oder Arbeitsrecht

Folgende Leistungen können Sie als Bausteine auch einzeln buchen:

Gesetzl. geforderte Fachkundeschulung für Compliance-Teams

700€ einmalig

Erstbewertung durch einen Rechtsanwalt*

189€ / monatlich

Meldekanäle Brief und Mail

25€ / monatlich

Ersteinschätzung von Hinweisen

75€ / monatlich

Rechtsanwaltliche Beratung - Stundenpakete*

250€ / h

* jegliche rechtliche Beratung wird durch Rechtsanwälte von MKM+PARTNER Rechtsanwälte PartmbB übernommen

HINWEISGEBERSYSTEM - JETZT GRATIS TESTEN

Testen Sie unsere Hinweisgeberplattform kostenfrei und unverbindlich einen Monat lang!

Während der Testphase können sie jederzeit kostenfrei kündigen

Nach Ablauf der Testphase starten Sie kostenpflichtlig direkt in Übereinstimmung mit Ihrem konkreten Angebot durch.

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Buchen Sie gleich hier Ihren Demo- und Beratungstermin

Einfach unten auf den grünen Button klicken oder uns telefonisch sowie per E-Mail kontaktieren!

kontakt@mkm-compliance.de
Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich

+49 30 / 544 53 510
Mo-Fr: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Die nächsten Schritte

Zeitsparende und kompetente Begleitung in jedem Schritt

Kostenlose Erstberatung & Angebot

Sie haben Fragen zu unserem Hinweisgebersystem White Sparrow? Rufen Sie uns an unter +49 30 / 544 53 510 oder schreiben uns eine E-Mail an kontakt@mkm-compliance.de. Wir stehen Ihnen Rede und Antwort und machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Onboarding

Wie soll die Hinweisbearbeitung bei Ihnen erfolgen? Mit unserer Onboarding-Checkliste erfassen Sie die notwendigen Informationen und schicken uns z.B. Logos und Farben für Ihre Startseite. Benennen Sie Ihre Benutzer, die wir im System mit Rollen hinterlegen. Nutzen Sie unsere Textvorlagen, um Mitarbeiter und Dritte über Ihren neuen Service zu informieren.

Freischaltung & Einbindung des Hinweisgebersystems

Innerhalb weniger Tage setzen wir Ihr Hinweisgebersystem nach Ihren Vorgaben auf. Sie erhalten einen Link zur Startseite, den Sie selbst einbinden oder auf diesen weiterleiten können. Mit dessen Veröffentlichung erhalten alle erforderlichen Gruppen Zugriff auf die Startseite Ihres Hinweisgebersystems.

Einweisung und Schulung

Nach Freischaltung Ihres Hinweisgebersystem bekommen Sie von uns eine fachkundige, kostenfreie Einweisung in die Benutzung der Plattform. Wenn Sie möchten, übernehmen wir ebenfalls gern die Pflichtschulung der Mitarbeiter, die mit den Hinweisen arbeiten sollen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht eine verpflichtende, fachliche Schulung für die Bearbeiter von Hinweisen vor.

Eine gute Beziehung beruht nicht auf dem Gleichschritt, sondern auf dem Gleichgewicht der Partner.

Diese Kunden vertrauen uns bereits

White Sparrow – ALL-IN-ONE-LÖSUNG

Zum Schutz von Hinweisgebern und zum Wohl Ihres Unternehmens.

Höchster technischer Sicherheits-Standard

Unsere Plattform setzt moderne Verschlüsselung ein und wird in hochsicheren Rechenzentren gehostet. Die Software ist mehrmandantenfähig, vermeidet unnötige Datenspeicherung und löscht nicht mehr benötigte Daten.

Call a Lawyer – frage einen Anwalt

Bei Fragen zum Umgang mit Hinweisen, ist eine Beratung durch die Rechtsanwälte von MKM + PARTNER jederzeit möglich – auch zu einzelnen Fragen. Kommen Sie mit der Buchung unserer Stundenpakete in den vergünstigten und unkomplizierten Genuss einer jederzeitigen Beratungsmöglichkeit.

Mehrmandantenfähigkeit für höchste Ansprüche

Unsere Hinweisgeberplattform stellt jeder Konzerngesellschaft ein eigenes Portal für Hinweisgeber zur Verfügung. Dennoch können alle Hinweise zentral verwaltet und bearbeitet werden. Ein dezidiertes Rechte- und Rollenkonzept berücksichtigt wichtige features wie das Vier-Augen-Prinzip und lässt keine Wünsche offen.

Mehrsprachigkeit

White Sparrow ist als Whistleblowing-System international einsetzbar. Wir starten mit zehn Sprachen und erweitern diese beständig.

Erstbewertung von eingehenden Hinweisen

Als einziger Anbieter erhalten Sie auf Wunsch eine erste Einstufung eingehender Hinweise auf Ernsthaftigkeit, Dringlichkeit und den betroffenen Unternehmensbereich – nutzen Sie diesen einmaligen Service!

Datenschutzkonform (DSGVO)

Softwareentwickler und Datenschützer von MKM stellen als Experten sicher, dass die Softwareentwicklung von White Sparrow sowie die Datenverarbeitung auf dem Hinweisgebersystem nach dem Prinzip "privacy by design“ abläuft. White Sparrow erfüllt alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Recht der EU-Länder berücksichtigt

White Sparrow passt sich als einziges Hinweisgebersystem automatisch an die rechtlichen Vorgaben der jeweiligen EU-Länder an. Hinweisgeber landen automatisch in der korrekten Umgebung.

Kommunikation mit anonymen Whistleblowern

Sie haben Rückfragen an den anonymen Hinweisgeber? Oder als Hinweisgeber wollen Sie wissen, wie Ihr Hinweis weiter bearbeitet wird? Auf White Sparrow können Sie auch als anonymer Hinweisgeber mit dem Unternehmen kommunizieren – ohne Ihre Daten preiszugeben.

Sprachkanal

Online oder per E-Mail Hinweise empfangen kann jeder – wir natürlich auch!
Bei einem vollständigen System müssen die Hinweisgeber aber auch einfach zum Telefon greifen können. Als einer der wenigen Anbieter am Markt bieten wir mit unserem Sprachkanal einen Rundum-Sorglos-Service an: Zu den üblichen Geschäftszeiten nehmen Mitarbeiter die Meldungen in deutscher sowie englischer Sprache entgegen und starten sogleich den Hinweisgeber-Prozess. Mit uns bleiben Sie auf allen Kanälen offen!

HINWEISGEBERSYSTEM - JETZT GRATIS TESTEN

Testen Sie unsere Hinweisgeberplattform kostenfrei und unverbindlich einen Monat lang!

Während der Testphase können sie jederzeit kostenfrei kündigen

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Info-Webinare & Fachkundeschulungen

In regelmäßigen Abständen bieten wir

kostenfreie INFO-WEBINARE und kostenpflichtige FACHKUNDESCHULUNGEN

zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz an.

 

Informationen zu Inhalt, Anmeldung und Terminen zu den bevorstehenden Veranstaltungen finden Sie hier:

Kostenfreies Webinar

16.07.2024 - 15:30

ca. 45 Minuten

Künstliche Intelligenz

Rechtliche Regelungen & Risiken

KI drängt mit aller Kraft in unseren Alltag und beeinflusst viele Aspekte unseres Lebens und unserer Arbeit - von der Medizin über die Automobilindustrie bis hin zum täglichen Online-Shopping. In diesem Webinar widmen wir uns ganz der KI und geben einen Einblick in die Verknüpfung von KI und Recht.
 
Fragen:
  • Doch wie wird Künstliche Intelligenz rechtlich definiert?
  • Welche Pflichten kommen auf KI-Anwender zu?
  • Welche rechtlichen Risiken birgt sie und wie können wir diesen begegnen?
 
Themen:
  • Ein Überblick über gesetzliche Regelungen in der EU
  • Die EU KI-Verordnung (EU AI Act) – Struktur und Bedeutung für Anwender
  • Ein Überblick über Regelungen zur Haftung

Unsere Referenten sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt rund um Daten und werden Ihre Einblicke und Erfahrungen teilen, um Ihnen erste Ideen zu einem faszinierenden und schnell voranschreitenden Rechtsgebiet zu geben.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!

Ihr Team von MKM LEGAL

 

 

Termin: 16. Juli 2024 – 15:30 Uhr

 

MKM LEGAL Referenten im Wechsel:   Rechtsanwalt Thilo Märtin oder Rechtsanwalt Andree Hönninger

 

Anmeldung zum kostenfreien KI-Info-Webinar

 

 

 

Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kostenfreies Webinar

30.07.2024 - 10:30

ca. 45 Minuten

Künstliche Intelligenz

Rechtliche Regelungen & Risiken

KI drängt mit aller Kraft in unseren Alltag und beeinflusst viele Aspekte unseres Lebens und unserer Arbeit - von der Medizin über die Automobilindustrie bis hin zum täglichen Online-Shopping. In diesem Webinar widmen wir uns ganz der KI und geben einen Einblick in die Verknüpfung von KI und Recht.
 
Fragen:
  • Doch wie wird Künstliche Intelligenz rechtlich definiert?
  • Welche Pflichten kommen auf KI-Anwender zu?
  • Welche rechtlichen Risiken birgt sie und wie können wir diesen begegnen?
 
Themen:
  • Ein Überblick über gesetzliche Regelungen in der EU
  • Die EU KI-Verordnung (EU AI Act) – Struktur und Bedeutung für Anwender
  • Ein Überblick über Regelungen zur Haftung

Unsere Referenten sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt rund um Daten und werden Ihre Einblicke und Erfahrungen teilen, um Ihnen erste Ideen zu einem faszinierenden und schnell voranschreitenden Rechtsgebiet zu geben.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!

Ihr Team von MKM LEGAL

 

 

Termin: 30. Juli 2024 – 11:15 Uhr

 

MKM LEGAL Referenten im Wechsel:   Rechtsanwalt Thilo Märtin oder Rechtsanwalt Andree Hönninger

 

Anmeldung zum kostenfreien KI-Info-Webinar

 

 

 

Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kostenpflichtig

31.07.2024 - 10:00

ca. 120 Minuten

Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.

 

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

 

Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

 

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Ihr Team von MKM LEGAL

 

 

Termin: 31. Juli 2024 – 10:00 Uhr

 

Referent*innen: Frau Vivien Demuth oder Fabian Dechent

 

HIER GEHT ES ZUR ANMELDUNG

 

 

 

Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kostenfreies Webinar

13.08.2024 - 16:00

ca. 45 Minuten

Künstliche Intelligenz

Rechtliche Regelungen & Risiken

KI drängt mit aller Kraft in unseren Alltag und beeinflusst viele Aspekte unseres Lebens und unserer Arbeit - von der Medizin über die Automobilindustrie bis hin zum täglichen Online-Shopping. In diesem Webinar widmen wir uns ganz der KI und geben einen Einblick in die Verknüpfung von KI und Recht.
 
Fragen:
  • Doch wie wird Künstliche Intelligenz rechtlich definiert?
  • Welche Pflichten kommen auf KI-Anwender zu?
  • Welche rechtlichen Risiken birgt sie und wie können wir diesen begegnen?
 
Themen:
  • Ein Überblick über gesetzliche Regelungen in der EU
  • Die EU KI-Verordnung (EU AI Act) – Struktur und Bedeutung für Anwender
  • Ein Überblick über Regelungen zur Haftung

Unsere Referenten sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt rund um Daten und werden Ihre Einblicke und Erfahrungen teilen, um Ihnen erste Ideen zu einem faszinierenden und schnell voranschreitenden Rechtsgebiet zu geben.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!

Ihr Team von MKM LEGAL

 

 

Termin: 13. August 2024 – 16:00 Uhr

 

MKM LEGAL Referenten im Wechsel:   Rechtsanwalt Thilo Märtin oder Rechtsanwalt Andree Hönninger

 

Anmeldung zum kostenfreien KI-Info-Webinar

 

 

 

Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kostenfreies Webinar

27.08.2024 - 10:30

ca. 45 Minuten

Künstliche Intelligenz

Rechtliche Regelungen & Risiken

KI drängt mit aller Kraft in unseren Alltag und beeinflusst viele Aspekte unseres Lebens und unserer Arbeit - von der Medizin über die Automobilindustrie bis hin zum täglichen Online-Shopping. In diesem Webinar widmen wir uns ganz der KI und geben einen Einblick in die Verknüpfung von KI und Recht.
 
Fragen:
  • Doch wie wird Künstliche Intelligenz rechtlich definiert?
  • Welche Pflichten kommen auf KI-Anwender zu?
  • Welche rechtlichen Risiken birgt sie und wie können wir diesen begegnen?
 
Themen:
  • Ein Überblick über gesetzliche Regelungen in der EU
  • Die EU KI-Verordnung (EU AI Act) – Struktur und Bedeutung für Anwender
  • Ein Überblick über Regelungen zur Haftung

Unsere Referenten sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt rund um Daten und werden Ihre Einblicke und Erfahrungen teilen, um Ihnen erste Ideen zu einem faszinierenden und schnell voranschreitenden Rechtsgebiet zu geben.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!

Ihr Team von MKM LEGAL

 

 

Termin: 27. August 2024 – 10:30 Uhr

 

MKM LEGAL Referenten im Wechsel:   Rechtsanwalt Thilo Märtin oder Rechtsanwalt Andree Hönninger

 

Anmeldung zum kostenfreien KI-Info-Webinar

 

 

 

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Kostenpflichtig

14.08.2024 - 14:30

ca. 120 Minuten

Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

 

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

 

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

 

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

 

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

 

 

Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.

 

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

 

Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Ihr Team von MKM LEGAL

 

 

Termin: 14. August 2024 – 14:30 Uhr

 

Referent: Herr Fabian Dechent

 

HIER GEHT ES ZUR ANMELDUNG

 

 

 

Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kostenpflichtig

28.08.2024 - 09:30

ca. 120 Minuten

Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

 

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

 

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

 

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

 

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

 

Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.

 

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

 

Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

 

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Ihr Team von MKM LEGAL

 

 

Termin: 28. August 2024 – 09:30 Uhr

Referent: Herr Fabian Dechent

 

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Kostenpflichtig

13.09.2024 - 10:00

ca. 120 Minuten

Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

 

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

 

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

 

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

 

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

 

Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.

 

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

 

Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

 

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Ihr Team von MKM LEGAL

 

 

Termin: 13. September 2024 – 10:00 Uhr

Referent: Herr Fabian Dechent

 

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Kostenpflichtig

26.09.2024 - 15:30

ca. 120 Minuten

Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

 

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

 

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

 

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

 

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

 

Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.

 

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

 

Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

 

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Ihr Team von MKM LEGAL

 

 

Termin: 26. September 2024 – 15:30 Uhr

Referent: Herr Fabian Dechent

 

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Kostenfreies Webinar

10.07.2024 - 10:00

Für öffentliche Verwaltungen - abgesagt

Grundlagen der landesrechtlichen Hinweisgeberschutzgesetze I Vertraulichkeit I Pflichtaufgaben und rechtssichere Umsetzungstipps

Mit Inkrafttreten des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2.Juli 2023 sollen Whistleblower auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen vor Repressalien besser geschützt werden.

 

 

Das Schaffen von vertraulichen, internen Meldestellen sowie das Bereitstellen von sicheren Umgebungen für die Offenlegung von verdeckten Missständen, von potentiellem Fehlverhalten oder Verstößen gegen geltendes Recht in öffentlichen Beschäftigungsstellen spielen dabei eine zentrale Rolle.

 

 

Die Pflicht zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bzw. des jeweiligen Landesgesetzes besteht ausdrücklich für:

 

  • Kommunen / öffentliche Verwaltungen / öffentliche Körperschaften / Behörden mit mehr als 10.000 Einwohnern bzw. mit mehr als 50 Beschäftigen.

 

 

Die Bundesländer haben zwischenzeitlich landesrechtliche Hinweisgeberschutzgesetze verabschiedet oder auf den Weg gebracht und damit die Voraussetzungen zur Implementierung von internen Meldestellen für die öffentlichen Verwaltungen geschaffen.

 

 

Wie gelingt den öffentlichen Stellen nun die praktische und rechtssichere Umsetzung?

 

 

Unser kostenfreies Info-Webinar soll Ihnen dabei als Kompass & Orientierung dienen.

 

 

Folgende Themen werden wir behandeln:

  • Wer muss wann und wie eine interne Meldestelle einrichten?
  • Welches sind gesetzeskonforme Meldekanäle?
  • Welche Meldungen müssen öffentliche Verwaltungen künftig bearbeiten?
  • Was ist bei der Bearbeitung von Hinweisen zu beachten?
  • Wie ist die Vertraulichkeit für Hinweisgeber sicherzustellen?
  • Was passiert, wenn öffentliche Beschäftigungsgeber gegen das Gesetz verstoßen?

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Veranstaltung!

Ihr Team von MKM LEGAL - Recht I Datenschutz I Compliance

 

 

Termin: 10. Juli 2024 – 10:00 Uhr

 

Referentinnen:

Rechtsanwältin Vivien Demuth & Consultant LEGAL TECH Christiane Müller

 

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