rechtskonform
Vorteile unseres Hinweisgebersystems
Herausragende Features
Die besten Eigenschaften unseres Hinweisgebersystems:
Mehr als nur ein Hinweisgebersystem...
Whiste Sparrow ist mehr als nur ein Hinweisgebersystem – zusammen mit den Rechtsanwälten und Datenschützern der MKM Gruppe begleiten wir Sie bei jedem Schritt bis hin zu einem perfekten Hinweisgebermanagementsystem in Ihrem Unternehmen. Unsere Meldeplattform können Sie für weitere, internationale Rechtsakte, die eine Meldeplattform benötigen einsetzen, dies sind z.B. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG); Bribery Act, Modern Slavery Act oder FCPA.
Erstbewertung von eingehenden Hinweisen
Compliance-Beratung direkt – auf Wunsch nehmen wir eine erste Bewertung eingehender Hinweise vor. Dabei wird der Hinweis auf Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit geprüft und einem Unternehmensbereich zugeordnet. Zugrunde gelegt werden die Vorgaben der DIN ISO 37002 für Hinweisgeber-Managementsysteme zur Bewertung von Hinweisen.
Call-a-Lawyer – schnelle anwaltliche Hilfe
Sollten Sie bei der Bearbeitung von Hinweisen rechtliche Fragen haben oder Beratung zu Auswirkungen des Hinweises benötigen, helfen Ihnen auf Wunsch die Rechtsanwälte von MKM + PARTNER Rechtsanwälte mit einer ersten rechtlichen Einschätzung weiter. Benachrichtigen Sie einen Anwalt direkt aus der Plattform heraus – er setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Moderne Software und hohe Sicherheit
Unsere Plattform wurde aus hochsicherer Bankensoftware entwickelt. Saubere Datentrennung, hohe Performance, Verschlüsselung und ein dezidiertes Rollen- und Rechtekonzept ermöglichen eine sichere und datenschutzkonforme Handhabung aller eingehenden Hinweise – auch für große Unternehmensgruppen.
Top-aktuelle Zertifizierungen unseres Rechenzentrums z.B. nach DIN ISO 27001/2, BSI Grundschutz, DAkkS, KRITIS, TÜV-IT Level 4 sind zusammen mit Konformität nach DSGVO selbstverständlich.
International und national angepasst
Unser Hinweisgebersystem ist international und in vielen Sprachen verfügbar. Dennoch bilden wir nationale, rechtliche Besonderheiten der EU-Länder ab.
Der Hinweisgeber gelangt zur Abgabe seines Hinweises immer in eine Umgebung, die den rechtlichen Anforderungen desjenigen Landes entspricht, in dem das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat.
Unser White Sparrow Hinweisgebersystem wird nach und nach in immer mehr Sprachen zur Verfügung stehen – derzeit stehen sieben Sprachen zur Verfügung.
Sprachkanal
Online oder per E-Mail Hinweise empfangen kann jeder – wir natürlich auch!
Bei einem vollständigen System müssen die Hinweisgeber aber auch einfach zum Telefon greifen können. Als einer der wenigen Anbieter am Markt bieten wir mit unserem Sprachkanal einen Rundum-Sorglos-Service an: Zu den üblichen Geschäftszeiten nehmen Mitarbeiter die Meldungen in deutscher sowie englischer Sprache entgegen und starten sogleich den Hinweisgeber-Prozess. Mit uns bleiben Sie auf allen Kanälen offen!
Die nächsten Schritte
Zeitsparende und kompetente Begleitung in jedem Schritt
Sie haben Fragen zu unserem Hinweisgebersystem White Sparrow? Rufen Sie uns an unter +49 30 / 544 53 510 oder schreiben uns eine E-Mail an kontakt@mkm-compliance.de. Wir stehen Ihnen Rede und Antwort und machen Ihnen ein individuelles Angebot.
Wie soll die Hinweisbearbeitung bei Ihnen erfolgen? Mit unserer Onboarding-Checkliste erfassen Sie die notwendigen Informationen und schicken uns z.B. Logos und Farben für Ihre Startseite. Benennen Sie Ihre Benutzer, die wir im System mit Rollen hinterlegen. Nutzen Sie unsere Textvorlagen, um Mitarbeiter und Dritte über Ihren neuen Service zu informieren.
Innerhalb weniger Tage setzen wir Ihr Hinweisgebersystem nach Ihren Vorgaben auf. Sie erhalten einen Link zur Startseite, den Sie selbst einbinden oder auf diesen weiterleiten können. Mit dessen Veröffentlichung erhalten alle erforderlichen Gruppen Zugriff auf die Startseite Ihres Hinweisgebersystems.
Nach Freischaltung Ihres Hinweisgebersystem bekommen Sie von uns eine fachkundige, kostenfreie Einweisung in die Benutzung der Plattform. Wenn Sie möchten, übernehmen wir ebenfalls gern die Pflichtschulung der Mitarbeiter, die mit den Hinweisen arbeiten sollen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht eine verpflichtende, fachliche Schulung für die Bearbeiter von Hinweisen vor.
Eine gute Beziehung beruht nicht auf dem Gleichschritt, sondern auf dem Gleichgewicht der Partner.
Diese Kunden vertrauen uns bereits
Was machen wir anders?
Lassen Sie sich von unseren Vorteilen überzeugen und entscheiden Sie richtig.
- Rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Implementierung des Hinweisgebermanagements im Unternehmen
- Recht der EU-Länder berücksichtigt
- eigene Portale pro Gesellschaft, aber zentrales Managementboard
- Kommunikation mit anonymen Hinweisgebern möglich
Andere Anbieter
- keine Ausrichtung des Hinweisgebersystems an der DIN ISO 37002
- keine Zwei-Wege-Kommunikation mit anonymen Hinweisgebern möglich
- keine Rechtsberatung oder Geschäftsprozess-Beratung möglich
- keine Fachschulungen zu Spezialthemen möglich
White Sparrow – ALL-IN-ONE-LÖSUNG
Zum Schutz von Hinweisgebern und zum Wohl Ihres Unternehmens.
Unsere Plattform setzt moderne Verschlüsselung ein und wird in hochsicheren Rechenzentren gehostet. Die Software ist mehrmandantenfähig, vermeidet unnötige Datenspeicherung und löscht nicht mehr benötigte Daten.
Bei Fragen zum Umgang mit Hinweisen, ist eine Beratung durch die Rechtsanwälte von MKM + PARTNER jederzeit möglich – auch zu einzelnen Fragen. Kommen Sie mit der Buchung unserer Stundenpakete in den vergünstigten und unkomplizierten Genuss einer jederzeitigen Beratungsmöglichkeit.
Unsere Hinweisgeberplattform stellt jeder Konzerngesellschaft ein eigenes Portal für Hinweisgeber zur Verfügung. Dennoch können alle Hinweise zentral verwaltet und bearbeitet werden. Ein dezidiertes Rechte- und Rollenkonzept berücksichtigt wichtige features wie das Vier-Augen-Prinzip und lässt keine Wünsche offen.
White Sparrow ist als Whistleblowing-System international einsetzbar. Wir starten mit zehn Sprachen und erweitern diese beständig.
Als einziger Anbieter erhalten Sie auf Wunsch eine erste Einstufung eingehender Hinweise auf Ernsthaftigkeit, Dringlichkeit und den betroffenen Unternehmensbereich – nutzen Sie diesen einmaligen Service!
Softwareentwickler und Datenschützer von MKM stellen als Experten sicher, dass die Softwareentwicklung von White Sparrow sowie die Datenverarbeitung auf dem Hinweisgebersystem nach dem Prinzip "privacy by design“ abläuft. White Sparrow erfüllt alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
White Sparrow passt sich als einziges Hinweisgebersystem automatisch an die rechtlichen Vorgaben der jeweiligen EU-Länder an. Hinweisgeber landen automatisch in der korrekten Umgebung.
Sie haben Rückfragen an den anonymen Hinweisgeber? Oder als Hinweisgeber wollen Sie wissen, wie Ihr Hinweis weiter bearbeitet wird? Auf White Sparrow können Sie auch als anonymer Hinweisgeber mit dem Unternehmen kommunizieren – ohne Ihre Daten preiszugeben.
Online oder per E-Mail Hinweise empfangen kann jeder – wir natürlich auch!
Bei einem vollständigen System müssen die Hinweisgeber aber auch einfach zum Telefon greifen können. Als einer der wenigen Anbieter am Markt bieten wir mit unserem Sprachkanal einen Rundum-Sorglos-Service an: Zu den üblichen Geschäftszeiten nehmen Mitarbeiter die Meldungen in deutscher sowie englischer Sprache entgegen und starten sogleich den Hinweisgeber-Prozess. Mit uns bleiben Sie auf allen Kanälen offen!
Wählen Sie das Komfortlevel für Ihr Unternehmen
White Sparrow
Das Hinweisgebersystem mit allen Features, um ein rechtskonformes Hinweisgebermanagement im Unternehmen aufsetzen zu können. Für die Buchung mehrerer Plattformen machen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
59,00 €
pro Monat bis 249 MA
ANGEBOT ANFORDERN- Unternehmen ab 250 Mitarbeitende 79,00 € pro Monat
Beliebig viele Benutzer
Konzernfähig
Anonyme Zwei-Wege-Kommunikation
Verschlüsselte Wege
DSGVO konform
Individuelles Design
Made & Hosted in Germany
Einweisung in die Plattform
Legal Sparrow
Komfortable und vertrauensvolle Ausgestaltung des Hinweisgebermanagements inkl. Hinweisgebersystem und einer Ersteinschätzung der eingehenden Hinweise durch einen Rechtsanwalt.*
159,00 €
pro Monat bis 249 MA
ANGEBOT ANFORDERN- Unternehmen ab 250 Mitarbeitende 259,00 € pro Monat
White Sparrow Plattform inkl. aller Features plus:
Rechtliche Einschätzung durch einen Rechtsanwalt*
Compliance
Outsourcing des Hinweisgebermanagements inkl. Hinweisgebersystem mit zusätzlichen Meldekanälen, Beratung durch Rechtsanwälte*, inklusive Fachkundeschulung und Reporting.
499,00 €
pro Monat ab 250 bis 1.000 MA
ANGEBOT ANFORDERN- Unternehmen bis 249 I ab 1000 Mitarbeitenden auf Anfrage
White Sparrow Plattform inkl. aller Features & Compliance plus:
Rechtliche Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt*
Zusätzliche Meldekanäle
Fachkundeschulung Ihres Compliance-Teams
Jahresabschlussbericht zur Fallberichterstattung für Compliance-Officer
Folgende Leistungen können Sie als Bausteine auch einzeln buchen:
Gesetzl. geforderte Fachkundeschulung für Compliance-Teams
700€ einmalig
Erstbewertung durch einen Rechtsanwalt*
189€ / monatlich
Meldekanäle Brief und Mail
25€ / monatlich
Ersteinschätzung von Hinweisen
75€ / monatlich
Rechtsanwaltliche Beratung - Stundenpakete*
250€ / h
* jegliche rechtliche Beratung wird durch Rechtsanwälte von MKM+PARTNER Rechtsanwälte PartmbB übernommen.
HINWEISGEBERSYSTEM - JETZT GRATIS TESTEN
Die MKM LEGAL ist verlässlicher, leistungsstarker Partner bei der Umsetzung von Recht & Gesetz,
insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
Testen Sie unsere Hinweisgeberplattform kostenfrei und unverbindlich einen Monat lang!
Während der Testphase können sie jederzeit kostenfrei kündigen.
Nach Ablauf der Testphase starten Sie kostenpflichtlig direkt in Übereinstimmung mit Ihrem konkreten Angebot durch.
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Buchen Sie gleich hier Ihren Demo- und Beratungstermin.
Einfach unten auf den grünen Button klicken oder uns telefonisch sowie per E-Mail kontaktieren!kontakt@mkm-compliance.de Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich
+49 30 / 544 53 510 Mo-Fr: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Info-Webinare & Fachkundeschulungen
In regelmäßigen Abständen bieten wir
kostenfreie INFO-WEBINARE und kostenpflichtige FACHKUNDESCHULUNGEN
zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz an.
Informationen zu Inhalt, Anmeldung und Terminen zu den bevorstehenden Veranstaltungen finden Sie hier:
Kostenfreies Webinar
30.07.2024 - 10:30
ca. 45 Minuten
Künstliche Intelligenz
Rechtliche Regelungen & Risiken
- Doch wie wird Künstliche Intelligenz rechtlich definiert?
- Welche Pflichten kommen auf KI-Anwender zu?
- Welche rechtlichen Risiken birgt sie und wie können wir diesen begegnen?
- Ein Überblick über gesetzliche Regelungen in der EU
- Die EU KI-Verordnung (EU AI Act) – Struktur und Bedeutung für Anwender
- Ein Überblick über Regelungen zur Haftung
Unsere Referenten sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt rund um Daten und werden Ihre Einblicke und Erfahrungen teilen, um Ihnen erste Ideen zu einem faszinierenden und schnell voranschreitenden Rechtsgebiet zu geben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 30. Juli 2024 – 11:15 Uhr
MKM LEGAL Referenten im Wechsel: Rechtsanwalt Thilo Märtin oder Rechtsanwalt Andree Hönninger
Anmeldung zum kostenfreien KI-Info-Webinar
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kostenpflichtig
31.07.2024 - 10:00
ca. 120 Minuten
Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 31. Juli 2024 – 10:00 Uhr
Referent*innen: Frau Vivien Demuth oder Fabian Dechent
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kostenfreies Webinar
13.08.2024 - 16:00
ca. 45 Minuten
Künstliche Intelligenz
Rechtliche Regelungen & Risiken
- Doch wie wird Künstliche Intelligenz rechtlich definiert?
- Welche Pflichten kommen auf KI-Anwender zu?
- Welche rechtlichen Risiken birgt sie und wie können wir diesen begegnen?
- Ein Überblick über gesetzliche Regelungen in der EU
- Die EU KI-Verordnung (EU AI Act) – Struktur und Bedeutung für Anwender
- Ein Überblick über Regelungen zur Haftung
Unsere Referenten sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt rund um Daten und werden Ihre Einblicke und Erfahrungen teilen, um Ihnen erste Ideen zu einem faszinierenden und schnell voranschreitenden Rechtsgebiet zu geben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 13. August 2024 – 16:00 Uhr
MKM LEGAL Referenten im Wechsel: Rechtsanwalt Thilo Märtin oder Rechtsanwalt Andree Hönninger
Anmeldung zum kostenfreien KI-Info-Webinar
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kostenfreies Webinar
27.08.2024 - 10:30
ca. 45 Minuten
Künstliche Intelligenz
Rechtliche Regelungen & Risiken
- Doch wie wird Künstliche Intelligenz rechtlich definiert?
- Welche Pflichten kommen auf KI-Anwender zu?
- Welche rechtlichen Risiken birgt sie und wie können wir diesen begegnen?
- Ein Überblick über gesetzliche Regelungen in der EU
- Die EU KI-Verordnung (EU AI Act) – Struktur und Bedeutung für Anwender
- Ein Überblick über Regelungen zur Haftung
Unsere Referenten sind Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt rund um Daten und werden Ihre Einblicke und Erfahrungen teilen, um Ihnen erste Ideen zu einem faszinierenden und schnell voranschreitenden Rechtsgebiet zu geben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 27. August 2024 – 10:30 Uhr
MKM LEGAL Referenten im Wechsel: Rechtsanwalt Thilo Märtin oder Rechtsanwalt Andree Hönninger
Anmeldung zum kostenfreien KI-Info-Webinar
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kostenpflichtig
14.08.2024 - 14:30
ca. 120 Minuten
Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 14. August 2024 – 14:30 Uhr
Referent: Herr Fabian Dechent
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Kostenpflichtig
28.08.2024 - 09:30
ca. 120 Minuten
Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 28. August 2024 – 09:30 Uhr
Referent: Herr Fabian Dechent
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Kostenpflichtig
13.09.2024 - 10:00
ca. 120 Minuten
Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.
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Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 13. September 2024 – 10:00 Uhr
Referent: Herr Fabian Dechent
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Kostenpflichtig
26.09.2024 - 15:30
ca. 120 Minuten
Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz - §§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.
Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:
- Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
- sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
- Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
- Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
- Dokumentation- und Löschpflichten
- Datenschutzaspekte
- Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz ist kostenpflichtig.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.
Im Nachgang der Fachkundeschulung wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung nach §15 Abs. 2 I § 25 Abs. 2 HinSchG ausgestellt und mit Eingang des Rechnungsbetrages wird Ihnen von uns die Referentenpräsentation sowie Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zugeschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Ihr Team von MKM LEGAL
Termin: 26. September 2024 – 15:30 Uhr
Referent: Herr Fabian Dechent
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kostenfreies Webinar
10.07.2024 - 10:00
Für öffentliche Verwaltungen - abgesagt
Grundlagen der landesrechtlichen Hinweisgeberschutzgesetze I Vertraulichkeit I Pflichtaufgaben und rechtssichere Umsetzungstipps
Mit Inkrafttreten des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2.Juli 2023 sollen Whistleblower auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen vor Repressalien besser geschützt werden.
Das Schaffen von vertraulichen, internen Meldestellen sowie das Bereitstellen von sicheren Umgebungen für die Offenlegung von verdeckten Missständen, von potentiellem Fehlverhalten oder Verstößen gegen geltendes Recht in öffentlichen Beschäftigungsstellen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Die Pflicht zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bzw. des jeweiligen Landesgesetzes besteht ausdrücklich für:
- Kommunen / öffentliche Verwaltungen / öffentliche Körperschaften / Behörden mit mehr als 10.000 Einwohnern bzw. mit mehr als 50 Beschäftigen.
Die Bundesländer haben zwischenzeitlich landesrechtliche Hinweisgeberschutzgesetze verabschiedet oder auf den Weg gebracht und damit die Voraussetzungen zur Implementierung von internen Meldestellen für die öffentlichen Verwaltungen geschaffen.
Wie gelingt den öffentlichen Stellen nun die praktische und rechtssichere Umsetzung?
Unser kostenfreies Info-Webinar soll Ihnen dabei als Kompass & Orientierung dienen.
Folgende Themen werden wir behandeln:
- Wer muss wann und wie eine interne Meldestelle einrichten?
- Welches sind gesetzeskonforme Meldekanäle?
- Welche Meldungen müssen öffentliche Verwaltungen künftig bearbeiten?
- Was ist bei der Bearbeitung von Hinweisen zu beachten?
- Wie ist die Vertraulichkeit für Hinweisgeber sicherzustellen?
- Was passiert, wenn öffentliche Beschäftigungsgeber gegen das Gesetz verstoßen?
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Veranstaltung!
Ihr Team von MKM LEGAL - Recht I Datenschutz I Compliance
Termin: 10. Juli 2024 – 10:00 Uhr
Referentinnen:
Rechtsanwältin Vivien Demuth & Consultant LEGAL TECH Christiane Müller
Anmeldung zum kostenfreien Info-Webinar
Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
FAQs
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG),
aktuelle Informationen zur gesetzlichen Grundlage der EU-Whistleblowing-Richtlinie
und zu unserer White Sparrow Plattform.
-
Wie ist der aktuelle Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz - wann tritt das HinSchG in Kraft?
Was lange währt - wird endlich Gesetz
Das HinSchG wurde am 2. Juni 2023 verkündet und trat ab 2. Juli in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt muss es grundsätzlich von Unternehmen beachtet und umgesetzt werden. Nach einem sehr holprigen und stark verspäteten Gesetzgebungsprozess muss nun auch in Deutschland die Umsetzung der EU Whistleblowerrichtlinie im deutschen Hinweisgeberschutzgesetz beachtet werden.
Damit verbessert der Gesetzgeber in der Union und in Deutschland erstmalig die rechtlich bisher unsichere Position der Whistleblower. Diese können nun in einer gesicherten Umgebung Hinweise abgeben. In Deutschland empfiehlt das HinSchG die Bearbeitung auch anonymer Hinweise. Auch wenn sich der deutsche Sonderweg mit der Pflicht zur Bearbeitung anonymer Hinweise letztlich nicht durchsetzen konnte, so kann doch jeder Unternehmenslenkerin nur empfohlen werden, anonyme Hinweise dennoch ernst zu nehmen und zu beachten. Organe eines Unternehmens geraten rasch in die Situation der persönlichen Haftung, wenn Sie bekannte Risiken und rechtliche Missstände im Unternehmen nicht beachten und alles Erforderliche tun, um diese abzustellen.
Falls Sie zur Organhaftung von Unternehmen Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns. Wir stellen den Kontakt mit unseren Partnern von MKM + PARTNER Rechtsanwälte für ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch her.
Das HinSchG gilt für kleinere Unternehmen gem. Art. 10 HinSchG erst ab 17.12.2023:
Unternehmen, die 50 bis einschließlich 249 Mitarbeiter beschäftigen, treffen die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem HinSchG ab dem 17. Dezember 2023.
Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind jedoch bereits ab dem 02.07.2023 von der Pflicht zum Vorhalten einer internen Meldestelle verpflichtet.
Stand: 01.08.2023
-
Wie unterscheidet sich das Hinweisgeberschutzgesetz von der EU-Whistleblowing-Richtlinie und was hat sich im HinSchG zum Schluss geändert?
Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes, den der Bundestag am 15.12.2022 verabschiedet hatte, sah an einigen Stellen einen über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehenden Schutz vor.
Die letzten Änderungen, die im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden, führen dazu, dass die Umsetzung sich an manchen Stellen doch wieder mehr an der europäischen Vorgabe orientiert.
Wir stellen hier die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz vor:
1. Der sachliche Anwendungsbereich
Einen wesentlichen Unterschied zur Richtlinie gibt es beim sachlichen Anwendungsbereich: Während die Richtlinie Hinweisgeber nur bei Verstößen gegen EU-Recht schützt, gilt das HinSchG auch bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder. Es bleibt weiterhin bei einer Auflistung von einzelnen Rechts- bzw. Themengebieten, die vom HinSchG erfasst sind.
Die Einigung im Vermittlungsausschuss ergab zuletzt noch eine Änderung zur Definition des Begriffs „Informationen“, die gemeldet werden: Die Informationen sind demnach nun nur noch dann relevant, wenn die Verstöße bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem die hinweisgebende Person tätig ist oder war, oder bei einer anderen Stelle, mit der die hinweisgebende Person aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht oder stand, begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.
2. Die Bearbeitung anonymer Hinweise
Die ursprünglich in den Gesetzesentwürfen vorgesehene Pflicht zur Einrichtung eines Meldekanals, der auch die Abgabe anonymer Meldungen ermöglicht, ist in dem nunmehr verabschiedeten HinSchG nicht mehr verankert. Anders als die EU-Richtlinie dies vorsieht, sollen Unternehmen nach dem HinSchG jedoch auch Hinweise bearbeiten, bei denen der Hinweisgeber keinerlei Angaben zu seiner Person tätigt – sog. anonyme Hinweise.
Beim Aussuchen einer Lösung ist es also zu empfehlen, dass eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation sichergestellt wird. – Schauen Sie dazu gern unsere White Sparrow Plattform an!
3. Persönliche Zusammenkunft wurde entschärft
Die Pflicht, auf Wunsch des Hinweisgebers auch eine persönliche Zusammenkunft von Angesicht zu Angesicht zu ermöglichen, wurde entschärft: Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz kann die Zusammenkunft mit Einwilligung des Hinweisgebers nun auch im Wege einer Bild- und Tonübertragung erfolgen.
4. Konzernlösung bleibt erhalten
Der Rechtsausschuss betonte im Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit einer Konzernlösung. Das heißt, dass in Unternehmensgruppen eine zentrale Bearbeitung der Hinweise, z.B. in einem Compliance-Team, möglich bleibt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Abgabe für die Hinweisgeber sprachlich barrierefrei möglich ist und eindeutig einer Gesellschaft zugeordnet werden kann. Soweit sich nationale Besonderheiten aus den jeweiligen Gesetzen der EU-Länder ergeben, haben Sie mit White Sparrow die richtige Plattform gewählt, da wir alle Umsetzungen in den EU-Ländern im Blick haben und bei unserer Plattform berücksichtigen – machen Sie gern einen Beratungstermin dazu aus.
5. Verlängerung der Aufbewahrungsfrist
Unsere Datenschützer der MKM Datenschutz hatten bereits frühzeitig mit den Aufsichtsbehörden über die aus unserer Sicht zu kurze Löschfrist von zwei Jahren nach Abschluss der Ermittlungen zu diskutieren begonnen. Der Gesetzgeber hatte schließlich ein Einsehen und hat sie zumindest auf die für Schadensersatzforderungen relevanten drei Jahre hochgestuft. Allerdings dürfte dies innerhalb von Europa auch unterschiedlich ausgestaltet werden.
Die letzte Änderung durch den Vermittlungsausschuss brachte mit § 11 Absatz 5 Satz 2 HinSchG noch die Möglichkeit, die Dokumentation länger aufzubewahren, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
Stand: 27.06.2023
-
Ist mein Unternehmen betroffen, obwohl weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt werden?
● Sind Sie ein Wertpapierdienstleistungsunternehmer (§ 2 Abs. 10 Wertpapierhandelsgesetz)?
● Sind Sie ein Datenbereitstellungsdienst (§ 2 Abs. 40 Wertpapierhandelsgesetz)?
● Sind Sie Börsenträger im Sinne des Börsengesetzes?
● Sind Sie ein Institut des Kreditwesens (§ 1 Abs. 1 Buchst. b Kreditwesengesetz)?
● Sind Sie ein Institut im Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes?
● Sind Sie eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 18 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch)?
● Fallen Sie unter das Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 1 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz)?
● Sind Sie Gegenpartei eines Wertpapierfinanzierungsgeschäfts?
Wenn Sie mindestens eine der Fragen mit „ja“ beantwortet haben, sind Sie zur Einrichtung einer internen Meldestelle unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter verpflichtet. Sollen Sie sich nicht sicher sein, können Sie uns gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch kontaktieren.
Stand: 27.06.2023
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Wie lange dauert die Implementierung eines Hinweisgebersystems im Unternehmen?
Nachdem von Ihnen als Kunden alle Onboarding-Informationen vorliegen und - sofern ein Betriebsrat besteht - die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gewahrt wurden, dauert das Aufsetzen Ihres Hinweisgebersystems nur wenige Tage. Parallel wird ein Termin für die Einweisung Ihres Teams vereinbart und Sie erhalten auf Wunsch Textvorlagen, um Mitarbeitende und Partner zu informieren.
Gerne unterstützen Sie die Arbeitsrechtsexperten von MKM Rechtsanwälte PartmbB auch beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung und den Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
Stand: 27.06.2023
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Wie wird bei White Sparrow die Anonymität des Hinweisgebers sichergestellt?
Unser Hinweisgebersystem gewährleistet die Anonymität des Hinweisgebers und stellt sicher, dass dessen Identität auf technischem Weg nicht zurückverfolgt werden kann. Technische Daten, die zur Übermittlung des Hinweises erforderlich sind, sind nur einem sehr eingeschränkten Personenkreis und nur für kurze Zeit zugänglich. Die Daten werden in hochsicheren Rechenzentren gespeichert, die nach ISO 27001/2 sowie weiteren Standards zertifiziert sind. Auf diesen Servern werden keinerlei IP-Adressen, Standortdaten, Gerätespezifikationen oder sonstige Daten dauerhaft gespeichert, die Rückschlüsse auf den Hinweisgeber zulassen.
Der Hinweisgeber entscheidet selbst, ob er anonym bleibt oder persönliche Angaben zu seiner Person macht. In jedem Fall werden Meldungsinhalte nur verschlüsselt übertragen. Zudem erfolgt die gesamte Serverkommunikation über eine verschlüsselte TLS 1.2.(HTTPS)-Verbindung. Externe Hosting-IT-Dienstleister haben keinen Zugriff auf die Daten.
Stand: 16.02.2023
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In welchen Ländern wurde die EU-Richtlinie bereits in nationales Gesetz übertragen?
Folgende Länder haben die EU-Richtlinie bereits in nationales Gesetz überführt:
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Malta
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Zypern
Folgende Länder haben die EU-Richtlinie noch nicht in nationales Gesetz überführt:
- Belgien
- Bulgarien
- Deutschland
- Estland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Slowakei
- Slovenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
Hier können Sie noch weitere Informationen über den Umsetzungsstand in Deutschland und anderen EU-Ländern herunterladen.
Stand: 27.06.2023
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Was ist das Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie?
Ziel der Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union¹ aus dem Jahr 2019 ist, innerhalb der EU einen einheitlichen Standard für den Schutz von Hinweisgebern bei unternehmerischen Missständen in Bezug auf bestimmte Rechtsgebiete zu erreichen. Bis zum 17. Dezember 2021 sollten alle EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinie in nationales Recht überführen. Weiteres zu den Hintergründen lesen Sie in unserem Blogbeitrag zur Whistleblower-Richtlinie.
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU, sollen
- Gesetzes-Verstöße von und in Unternehmen schneller aufgedeckt und unterbunden werden
- Hinweisgeber geschützt und weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden
- die Rechtsdurchsetzung verbessert werden
¹Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union
Stand: 27.06.2023